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Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für Elbtunnel in Dresden  für unzulässig

Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel hat heute die Beschlussvorlage zum Bürgerbegehren "Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen" in den Geschäftsgang eingebracht.

Die Stadtverwaltung hält demnach das Bürgerbegehren zum Bau des Elbtunnels anstelle der Waldschlößchenbrücke in Dresden für unzulässig. Der für Bürgerbegehren zuständige Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel teilte mit, dass die Stadtverwaltung die zusätzlichen Kosten in zweistelliger Millionenhöhe höher einschätzt als die Initiatoren des Begehrens. Außerdem seien die Quellen für die Deckung der Mehrkosten nicht ausreichend klar benannt worden. Damit genüge der erforderliche Kostendeckungsvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen.  

Da das Bürgerbegehren nach Auffassung des Rechtsamtes auch ein kassierendes Bürgerbegehren ist, gelte eine Frist von zwei Monaten seit Bekanntgabe des zu kassierenden Stadtratsbeschlusses bzw. zwei Monate nach Ablauf der dreijährigen Bindefrist des bereits bestehenden Bürgerentscheides zur Waldschlößchenbrücke. Diese Frist wurde ebenfalls nicht eingehalten. Zudem wurden Mängel in der Begründung geltend gemacht.

Die Vorlage wird nun in den Ausschüssen vorberaten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 30. April.    

 

 

 

 

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