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Die sächsische Landeshauptstadt Dresden muss die Bauaufträge zur umstrittenen Waldschlösschenbrücke erteilen

Der Bürgerentscheid zur Dresdner Waldschlösschenbrücke muss umgesetzt werden, die Landeshauptstadt Dresden muss die Bauaufträge erteilen

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit heute bekannt gegebenen Beschluss vom 9.3.2007 - 4 BS 216/06 - entschieden, dass der Bürgerentscheid zum Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden durch Erteilung der Bauaufträge vollzogen werden muss. Der gegen diese vom Regierungspräsidium Dresden ausgesprochene Verpflichtung gerichtete Antrag der Landeshauptstadt blieb vor dem Oberverwaltungsgericht erfolglos. Der noch anders lautende Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30.8.2006 - 12 K 1786/06 - wurde geändert.  

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschloss im August 1996 den Bau einer neuen Elbbrücke mit der Bezeichnung „Waldschlösschenbrücke“. Nach Durchführung eines internationalen Wettbewerbs und Erstellung einer Planung erging im Februar 2004 ein Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Brücke. Nachdem sich die Mehrheitsverhältnisse im Dresdner Stadtrat im Jahre 2004 geändert hatten und der Bau der Brücke in Frage stand, beantragten 69.500 Dresdner Bügerrinnen und Bürger die Durchführung eines Bürgerentscheids zu der Frage „Sind Sie für den Bau der Waldschlösschenbrücke einschließlich des Verkehrszugs der abgebildeten Darstellung ?“ Diese Frage bejahten im Februar 2005 bei einer Beteiligung von 50,8 % aller Stimmberechtigten 67,92 %.

Nachdem das Dresdner Elbtal im Juli 2004 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, regte das Welterbezentrum der UNESCO im Laufe des Jahres 2005 eine Untersuchung zur Vereinbarkeit des Brückenbaus mit dem Welterbestatus an. Im Ergebnis dieser Untersuchung beschloss das Welterbekomitee im Juli 2006 das Dresdner Elbtal wegen des beabsichtigten Baus der Waldschlösschenbrücke auf die „Liste des gefährdeten Erbes der Welt“ zu setzen.

Durch mehrere Beschlüsse des Stadtrates wurde der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden daraufhin u.a. beauftragt, den Baubeginn der Waldschlösschenbrücke auszusetzen und mit der UNESCO Gespräche zu führen, um den Welterbestatus zu erhalten. Das Regierungspräsidium Dresden ordnete sodann im Wege der Rechtsaufsicht an, unverzüglich die Bauaufträge für den Bau der Brücke zu erteilen. Nachdem das Verwaltungsgericht Dresden der Landeshauptstadt den hiergegen begehrten einstweiligen Rechtsschutz gewährte, hat das Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit seiner heute bekannt gegebenen Entscheidung diesen Beschluss geändert und den Antrag der Landeshauptstadt abgelehnt.

Das Oberverwaltungsgericht hat in dem nun entschiedenen Beschwerdeverfahren die Beteiligten zunächst zu einer außergerichtlichen Einigung aufgefordert. Daraufhin fanden über mehrere Monate Gespräche unter der Moderation der Beauftragten der Bundesländer für das UNESCO-Weltkulturerbe statt. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden.  

Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Oberverwaltungsgericht aus, dass angesichts der mehrmonatigen erfolglosen Einigungsbemühungen jedenfalls jetzt ein weiteres Zurückstellen des Bürgerentscheids nicht mehr gerechtfertigt sei. Von dem Vollzug könne auch nicht wegen einer Bindungswirkung der Welterbekonvention abgesehen werden. Völkervertragsrecht - wie die Konvention - binde nicht unmittelbar. Es müsse vielmehr in nationales Recht umgesetzt werden. Eine gesetzliche Umsetzung der Welterbekonvention sei hingegen nicht erfolgt. Eine Bindungswirkung der von der Bundesregierung im Jahre 1976 ratifizierten Welterbekonvention sei damit fraglich.

Das Oberverwaltungsgericht weist darauf hin, dass bei dieser Sachlage dem auch auf kommunaler Ebene zu verwirklichenden Demokratieprinzip entscheidende Bedeutung zukomme. Die Bürger des Freistaates Sachsen hätten durch das Recht zum Bürgerentscheid in grundsätzlich allen Gemeindeangelegenheiten eine unmittelbare demokratische Entscheidungsbefugnis. Diese sei von überragender Bedeutung für die stetig neu zu lebende Demokratie. Vor dem Hintergrund der Erfahrung totalitärer Herrschaft, die den Bürger nicht als demokratisch Regierenden, sondern als autoritär Regierten behandelt habe, komme dem Bürgerentscheid als Akt unmittelbarer Demokratie eine entscheidende Bedeutung für die demokratische Rechtsordnung zu. Das Gericht habe diesem hohen Stellenwert der Entscheidung der Dresdner Bürger für den Bau der Brücke Rechnung zu tragen.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.  

(Aus der Pressemitteilung des OVG Bautzen)

 

 

 

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