Aktuell

 

Home > Aktuelles > Sächsischer Verfassungsgerichtshof zum Kommunalrecht  

Sächsischer Verfassungsgerichtshof zum Kommunalrecht
Bürgerentscheid muss umgesetzt werden

Dresden darf den Bau der umstrittenen Waldschlösschenbrücke im Streit um den Erhalt des Unesco-Welterbes im Dresdner Elbtal nicht weiter hinauszögern. Das entschied das Sächsische Verfassungsgericht heute und bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Mit dem Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht wollte Dresden erreichen, dass vorerst keine Bauaufträge für das Projekt mehr vergeben werden müssen. Sollte die Brücke wie vorgesehen entstehen, droht dem Elbtal der Verlust des begehrten Welterbetitels. Doch das Sächsische Verfassungsgericht in Leipzig verwarf die Beschwerde gegen die zuvor gefällte Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Bau der Waldschlösschenbrücke als unzulässig.

Das OVG hatte am 9. März unter Verweis auf einen Dresdner Bürgerentscheid vom Februar 2005 verfügt, dass die Stadt Dresden die Bauaufträge für die Brücke erteilen muss. Die Leipziger Verfassungsrichter urteilten nun, dass das OVG den drohenden Welterbe-Statusverlust mit den Belangen der unmittelbaren Demokratie abgewogen habe, ohne dabei gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Während des Verfahrens habe die Kommune ihre Sicht der Dinge umfassend vortragen können, weshalb auch der Anspruch auf ein gerechtes Verfahren und auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden sei.

Gegen die OVG-Entscheidung vor acht Wochen ist die Stadt Dresden auch vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Die Karlsruher Richter haben noch keine Entscheidung getroffen.    

 

 

 

 © 2012 Deutsches Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der TU Dresden e.V.