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Pressemitteilung des DISUD vom 02.11.2007

FDP-Bürgerbegehren zum Gewandhaus in Dresden neu formulieren: Direktor des DISUD Dr. Peter Neumann vermisst Kostendeckungsvorschlag  

Dresden: Die FDP legt ein Bürgerbegehren zum Gewandhaus in Dresden vor. Auf der heutigen Pressekonferenz der FDP in Dresden soll die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren gegen ein modernes Gewandhaus auf dem Neumarkt beginnen. Die Fragestellung lautet nach der Auskunft auf der Internetseite der FDP: „Stimmen Sie dafür, das Grundstück des ehemaligen „alten Gewandhauses“ gegenüber der Frauenkirche von einem Hochbau freizuhalten?“. Es mag dahin stehen, inwieweit das Bürgerbegehren durch den Wahlkampf motiviert ist.  

Die SPD war unlängst mit ihrem Versuch im Rat gescheitert, ein Ratsbegehren zu derselben Frage auf den Weg zu bringen. Auch dort mag der anstehende OB-Wahlkampf motiviert haben. Im Unterschied zu dem nun vorgelegten Bürgerbegehren ist aber für das Ratsbegehren ein Kostendeckungsvorschlag nicht erforderlich. Dieser aber fehlt in dem Entwurf des Unterschriftenbogens für das Bürgerbegehren der FDP.  

Nun ist es legitim und vielleicht sogar ausgesprochen sinnvoll, die Frage der Bebauung des Quartier VI am Historischen Neumarkt in Dresden den Bürgern zur Entscheidung zu überlassen. Voraussetzung sollte aber sein, dass das Wort der Bürger dann auch gilt! Nicht legitim ist es aber, einen Entwurf vorzulegen, der offenkundig unzulässig ist. Die Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen verlangt für das Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag. Dieser fehlt hier gänzlich. Richtig ist, dass dieser dann nicht erforderlich ist, wenn keine Kosten entstehen. Dass dem so sei, steht auch ausdrücklich auf dem Entwurf des Bürgerbegehrens der FDP. Dies ist allerdings falsch.  

Weder die Kosten für die archäologischen Ausgrabungen, der geringere Verkaufserlös bei Teilveräußerung des Grundstückes an einen Investor, noch die Kosten für die Ausschreibung des Gewandhauses wurden berücksichtigt. Weitere kleine Positionen wären zudem zu berücksichtigen. Der Direktor des Deutschen Institutes für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD) e.V. Rechtsanwalt Dr. Peter Neumann stellt fest: „Das Anliegen ist – ganz unabhängig von der Motivation durch den Wahlkampf und der Frage, ob es zur Unzeit kommt – ein verständliches und vertretbares Anliegen. Ärgerlich ist aber, dass das Bürgerbegehren wegen des Fehlens des Kostendeckungsvorschlages offenkundig unzulässig ist“. Die Kosten liegen „etwa bei 3 Mio Euro!“  

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trifft der Rat der Landeshauptstadt Dresden: Neumann: „Der Rat wird gar keine andere Möglichkeit haben, als das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Es ist ihm gar nicht gestattet Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Es handelt sich um eine Rechtsfrage, die m.E. eindeutig ist“.  

Es ist nicht im Sinne der Demokratie, wenn die Bürger erst zur Teilnahme motiviert werden und später – was vorher hätte gesehen werden können und müssen – aufgrund der Unzulässigkeitserklärung des Bürgerbegehrens an der Demokratie selber zu Zweifeln beginnen. Man kann der FDP nur raten, den Hinweis im Sinne der Bürger ernst zu nehmen und schnellstmöglich den Entwurf des Unterschriftenbogens zu korrigieren.  

 

 

 © 2012 Deutsches Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der TU Dresden e.V.