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Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren Krankenhäuser abgegeben

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Krankenhäuser übergaben am Morgen des 3. Aprils 11 Aktenordner mit Unterschriftenlisten an den amtierenden Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel. Das zuständige Einwohner- und Standesamt begann noch am selben Tag mit der Prüfung der Unterschriften.  Parallel zu der Prüfung der Unterschriften werden auch die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach der Sächsischen Gemeindeordnung und der Bürgerentscheidssatzung der Landeshauptstadt Dresden überprüft.

Dem Stadtrat liegen zur Tagesordnung am 10. April bereits Anträge mehrerer Fraktionen zum Erhalt der kommunalen Krankenhäuser vor. Sollte der Stadtrat eine Entscheidung im Sinne des Bürgerbegehrens treffen, entfiele ein Bürgerentscheid auch wenn das Bürgerbegehren zulässig ist.   

 

 

 

 

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